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Info Dr. Higer: Honorare

Arztrechnungen werden oft als überraschend empfunden. Was abgerechnet wird und was nicht kann Fragen aufwerfen. Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GO) hat jedoch ganz einfache Regeln.

Nun ist nicht eine Untersuchung wie die andere und verschiedene Menschen haben unterschiedliche gesundheitliche Probleme, die zu unterschiedlichem diagnostischen Aufwand führen. Auch nehmen wir uns in Ihrem Interesse mehr Zeit für Untersuchung, Auswertung und Gespräch, und dies erscheint im Honorar. Zudem gibt es kein einheitliches privates Versicherungssystem. Es gibt die typische private Krankenversicherung (PKV), berufsbezogene Kassen, eine studentische Krankenversicherung etc.

All diese Versicherungen haben einen eigenen Vertragsrahmen mit Besonderheiten, welche berücksichtigt werden müssen.

Dennoch garantieren wir Ihnen, dass wir uns immer im Rahmen der GOÄ bewegen, unser Honorar begründbar ist und von Ihren Kostenträgern auch erstattet wird.

Sollten Rückfragen seitens Ihrer Kostenträger oder ausnahmsweise auch einmal Erstattungsprobleme auftreten, sind wir jederzeit bereit, diese Probleme mit Ihnen zu lösen.

Legen Sie uns dann vor allem die Abrechnung vor, die den Erstattungsbetrag und die Begründung Ihres Kostenträgers ausweist.

Können sich auch Kassenpatienten bei uns untersuchen lassen?
Prinzipiell ja, denn es kann Ihnen niemand vorschreiben, wie und wo Sie sich untersuchen lassen. Ersatzkassen erstatten bei freiwillig Versicherten für privat in Anspruch genommene ärztliche Leistungen in der Regel den "Kassensatz" und nur der Rest muss übernommen werden. Dieser Betrag ist allerdings aus unserer Warte schwer abschätzbar. Daher empfehlen wir Ihnen, Erstattungswünsche unbedingt vor der Untersuchung mit Ihrer Ersatz– und insbesondere der gesetzlichen Krankenkasse abzusprechen. Sie können dazu von uns ein verbindliches Honorarangebot erhalten, wenn wir ausreichende Information über den Grund der Untersuchung haben.