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Arztrechnungen werden oft als
überraschend empfunden. Was abgerechnet wird und was
nicht kann Fragen aufwerfen.
Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GO) hat
jedoch ganz einfache Regeln.
Nun ist nicht eine Untersuchung wie die andere und
verschiedene Menschen haben unterschiedliche
gesundheitliche Probleme, die zu unterschiedlichem
diagnostischen Aufwand führen. Auch nehmen wir uns
in Ihrem Interesse mehr Zeit für Untersuchung,
Auswertung und Gespräch, und dies erscheint im
Honorar. Zudem gibt es kein einheitliches privates
Versicherungssystem. Es gibt die typische private
Krankenversicherung (PKV), berufsbezogene Kassen,
eine studentische Krankenversicherung etc.
All diese Versicherungen haben einen eigenen
Vertragsrahmen mit Besonderheiten, welche
berücksichtigt werden müssen.
Dennoch garantieren wir Ihnen, dass wir uns immer im
Rahmen der GOÄ bewegen, unser Honorar begründbar ist
und von Ihren Kostenträgern auch erstattet wird.
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Sollten Rückfragen
seitens Ihrer Kostenträger oder ausnahmsweise auch
einmal Erstattungsprobleme auftreten, sind wir
jederzeit bereit, diese Probleme mit Ihnen zu lösen.
Legen Sie uns dann vor allem die Abrechnung vor, die
den Erstattungsbetrag und die Begründung Ihres
Kostenträgers ausweist.
Können sich auch Kassenpatienten bei uns untersuchen
lassen?
Prinzipiell ja, denn es kann Ihnen niemand
vorschreiben, wie und wo Sie sich untersuchen
lassen. Ersatzkassen erstatten bei freiwillig
Versicherten für privat in Anspruch genommene
ärztliche Leistungen in der Regel den "Kassensatz"
und nur der Rest muss übernommen werden. Dieser
Betrag ist allerdings aus unserer Warte schwer
abschätzbar. Daher empfehlen wir Ihnen,
Erstattungswünsche unbedingt vor der Untersuchung
mit Ihrer Ersatz– und insbesondere der gesetzlichen
Krankenkasse abzusprechen. Sie können dazu von uns
ein verbindliches Honorarangebot erhalten, wenn wir
ausreichende Information über den Grund der
Untersuchung haben. |